Erziehungshilfen
Die Ambulante Familienpflege gemäß § 20 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) leistet einen sinnvollen und wichtigen Beitrag für Familien in Notsituationen sowie im Gefüge der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe insgesamt.
Das Angebot der Erziehungshilfen in ihren verschiedenen Ausprägungen, richtet sich grundsätzlich an alle Familien, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die sich in einer Krise bzw. Belastungssituation befinden, die sie nicht aus eigener Kraft bewältigen können und Hilfe zur Erziehung benötigen.
Aufgrund des Erfahrungsschatzes des SPB e.V. liegen die Kernkompetenzen bei der Arbeit mit Familien mit körperlich, geistig oder psychisch behinderten Angehörigen.
Unsere Mitarbeiter*innen der SPB e.V. sind aufgrund ihrer Nähe zu den Klient*innen und ihrer Erfahrungen sowie Qualifikationen in der Lage entsprechend den Erfordernissen und den Bedürfnissen der zu Betreuenden zu reagieren (Bedarfserhebung, Planung, Erbringung von Leistungen, Miteinbeziehung im Sinne der „Hilfe zur Selbsthilfe“).
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen bei schwerwiegenden Gefährdungen ist von zentraler Bedeutung. Alle eingesetzten Fachkräfte werden demnach den Schutzauftrag nach § 1 Abs. 3 Ziff. 3 SGB VIII wahrnehmen.
Unser Verein unterstützt Familien, Kinder, Jugendliche bzw. junge Erwachsene und bietet folgende Leistungen an:
- Ambulante Jugendhilfen
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Erwachsene (nach §35a SGB VIII)
- Training alltagspraktischer Kompetenzen im Haushalt für Familien in belasteten Lebenslagen (Haushaltstraining)
Da der Hilfebedarf je nach individuellen Gegebenheiten variiert, richten sich die Erziehungshilfen danach aus. Die aufgeführten Leistungen stellen somit keine explizite Trennung der Angebote dar. Sie gestalten sich in der Praxis bedarfsorientiert und richten sich nach den Bedürfnissen der Familien, Kinder und Jugendlichen und können somit auch miteinander kombiniert werden.


