Zielgruppe

Menschen mit einer psychischen Behinderung

Psychische Störungen sind erhebliche Abweichungen vom Erleben oder Verhalten psychisch (seelisch) gesunder Menschen; konkret betroffen sind die Bereiche des Denkens, Fühlens und Handelns. Die psychische Erkrankung hat für die Betroffenen mitunter erhebliche soziale Beeinträchtigungen. Entsprechend der individuellen Beeinträchtigungen werden auch die Hilfsangebote individuell festgelegt. Psychisch kranke Menschen erleben in ihrer Umwelt erhebliche Abweichungen oder Übersteigerungen gegenüber der „Norm“ bzgl. des Erlebens, Denkens, Fühlens und Handelns.

Eine Besonderheit der psychischen Erkrankung bei den Betroffenen ist z.B. das ständige Gefühl, überfordert zu sein. Sie erleben daher oft ein Gefühl des Ausgeliefertseins, der Schwäche, des Unverständnisses und der Hilflosigkeit. Sie erleben einen ständigen Widerspruch zwischen ihrem Erleben und Empfinden, ihrem Denken und Wünschen und ihren tatsächlichen Fähigkeiten. Diese Widersprüche und Stimmungsschwankungen behindern den psychisch kranken Menschen im Aufbau tragfähiger sozialer Bindungen, verursachen ein vermindertes Selbstwertgefühl und als Ergebnis der Widersprüche abwechselnden Antriebsmangel und (oft ungesteuerten) Aktivismus. Phasen der Depression wechseln sich mit Phasen der Manie ab.

Die Herausforderung des ambulant betreuten Wohnens psychisch kranker Menschen besteht darin, diese oft wechselnden Gegebenheiten zu erkennen, proaktiv darauf einzugehen, (Notfall-)Strategien im Krisenfall zusammen mit dem*der Klienten*Klientin zu entwickeln, bestehende Ressourcen zu erkennen und zu fördern.

Menschen mit einer geistigen Behinderung

Der Begriff geistige Behinderung bezeichnet einen andauernden Zustand deutlich unterdurchschnittlicher kognitiver Fähigkeiten eines Menschen sowie damit verbundene Einschränkungen seines affektiven Verhaltens. Eine eindeutige und allgemein akzeptierte Definition ist jedoch schwierig. Medizinisch orientierte Definitionen sprechen von einer Minderung oder Herabsetzung der maximal erreichbaren Intelligenz. So bezeichnet auch die International Classification of Diseases (ICD-10) dieses Phänomen als Intelligenzminderung (F70–79). Demnach lässt sich – rein auf die Intelligenz bezogen – eine geistige Behinderung quasi als Steigerung und Erweiterung der Lernbehinderung verstehen. Menschen mit einer geistigen Behinderung ein möglichst autonomes und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, schließt auch die Forderung nach einer angemessenen Arbeits- und Wohnsituation ein.

Mit zunehmendem Schweregrad der Behinderung wächst allerdings der Bedarf an Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen: Mobilität, Kontinenz oder Kommunikation können bis hin zur Pflegebedürftigkeit beeinträchtigt sein. Spätestens mit der Gründung von speziellen Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) seit den 1960er Jahren gab es flächendeckend in Deutschland entsprechende Arbeitsplätze des zweiten Arbeitsmarktes. Zunehmend arbeiten Menschen mit einer geistigen Behinderung auch in Arbeitsstellen des ersten Arbeitsmarktes oder in Integrationsbetrieben.

Moderne Wohnformen sollen nur die jeweils notwendige Unterstützung bieten und die Selbstbestimmung fördern.
Die Möglichkeiten umfassen das ambulant betreute Wohnen in der eigenen Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft, das Wohnheim mit individueller Betreuung und Assistenz, das Wohnen in Pflegefamilien, in integrativen Dörfern, oder auch in integrativen Wohngemeinschaften. Das ambulant betreute Wohnen unterstützt den geistig behinderten Menschen beim selbständigen Wohnen in der eigenen Wohnung. Unterstützung wird dort geleistet, wo der behinderte Mensch Unterstützung benötigt, ansonsten wird auf vorhandene Fähigkeiten und Ressourcen zurückgegriffen.

Senioren mit Altersdemenz

Eine Demenz ist ein Defizit in kognitiven, emotionalen und sozialen Fähigkeiten, die zu einer Beeinträchtigung von sozialen und kognitiven Funktionen führt und fast immer, aber nicht ausschließlich mit einer diagnostizierbaren Erkrankung des Gehirns einhergeht. Vor allem ist das Kurzzeitgedächtnis, ferner das Denkvermögen, die Sprache und die Motorik, nur bei einigen Formen auch die Persönlichkeitsstruktur betroffen. Maßgeblich ist der Verlust bereits erworbener Fähigkeiten im Unterschied zur angeborenen Minderbegabung. Wir betreuen Senioren und Seniorinnen mit einer Demenzerkrankung, die noch zu Hause in ihren eigenen vier Wänden leben. Beim ambulant betreuten Wohnen geht es hier darum, die vorhandenen Fähigkeiten und Ressourcen zu erhalten, regelmäßig Fähigkeiten aus dem lebenspraktischen Bereich zu üben oder wieder zu erlernen, um der Person ein Leben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen und einen Heimaufenthalt so lange wie möglich zu vermeiden.

Abgrenzung

Nicht zur Zielgruppe des ambulant betreuten Wohnens gehören Menschen mit einer Lernbehinderung, Menschen, deren Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten (§ 67 f. SGB XII) verbunden sind und Menschen, die wegen Altersgebrechlichkeit oder gerontopsychiatrischer Veränderungen vorrangig pflegerisch betreuungsbedürftig sind (SGB XI).

Nicht betreut werden können psychisch kranke Menschen bei denen eine

  • akute Suizidalität
  • Pflegebedürftigkeit

vorliegt.