„In Notsituationen haben Sie Anspruch auf Sozialleistungen.“
Kosten für hauswirtschaftliche Dienstleistungen können in gesetzlich geregeltem Umfang übernehmen:
• das Jugendamt als Leistung der Familienhilfe
• gesetzliche Krankenkassen als Leistung zur Haushaltshilfe
• die gesetzliche Rentenversicherung als ergänzende Rehaleistung
• gesetzliche Unfallversicherer als Leistung der sozialen Teilhabe
• Pflegekassen im Rahmen zusätzlicher Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Die Leistung muss von Ihnen beantragt werden. Wir unterstützen Sie gern dabei.
Hinweis: Sie können unsere Leistungen auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.