Aufnahmeverfahren

Nach der Kontaktaufnahme erfolgt ein Erstgespräch. Bei diesem Erstgespräch wird über die Angebote der Sozialpädagogischen Betreuung und das Aufnahmeverfahren aufgeklärt.

Behandelnde Ärzte, betreuende Personen und Angehörige sollen in den Entscheidungsprozess mit einbezogen werden.

Gehört der Klient zu der von der Sozialpädagogischen Betreuung e.V. definierten Zielgruppe, erfolgt anschließend das Aufnahmeverfahren mit der Antragstellung beim örtlichen Sozialhilfeträger und die Hilfeplanerstellung.

Eine ärztliche Bescheinigung zur Notwendigkeit einer ambulanten Betreuung muss vorliegen oder eingeholt werden. Wünschenswert ist die gegenseitige Entbindung von der Schweigepflicht zwischen Betreuer/in und behandelndem Facharzt.

Die Hilfeplanungskonferenz verabschiedet eine Empfehlung an den Sozialhilfeträger zur Hilfeleistung und dem daraus resultierenden Aufkommen an erforderlichen Fachleistungsstunden zur Ausführung der Hilfeleistungen.

Zu Beginn der Betreuung wird zwischen dem Klienten und der Sozialpädagogische Betreuung ein Betreuungsvertrag geschlossen, in dem unter anderem Art, Umfang und Kosten der Betreuung vereinbart sind.